Gemeinnütziger Orchesterverein

Träger des Orchesters ist ein gemeinnütziger Verein, der am 02.06.2012 in Kloster Michaelstein gegründet wurde. Die Gemeinnützigkeit wurde mit Bescheid des Finanzamtes Halle (Saale) zum Aktenzeichen 110/142/47019 anerkannt. Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein im Sinne des BGB - der Vorstand haftet daher nach Paragraph 54 Satz 2 BGB.

Die inneren Angelegenheiten sowie der Zweck des Vereins richten sich nach der Satzung. Vertreten wird der Verein nach außen durch den Vorstand. Die Interessen der Orchestermitglieder im Verein - auch gegenüber dem Vorstand - werden durch einen Beirat vertreten, dem insgesamt 5 Orchestermitglieder angehören können.

Orchestermitgliedschaft und Vereinsmitgliedschaft bedingen einander nicht. Mitglied im Orchester kann jeder Ehemalige und Absolvent des Musikzweiges der Latina (ehemals Spezialschule für Musik Halle) sein, wobei das Orchester bei ausreichender Eignung im Ausnahmefall auch jedem anderen Musiker offen steht. Mitglied im Verein kann jeder werden, der aktiv im Orchester mitspielt oder die Arbeit des Orchesters auf andere Weise unterstützen möchte. Das Mindestalter für die Vereinsmitgliedschaft beträgt 14 Jahre.

Zum Aufnahmeantrag
Zur Fördermitgliedschaft


Unsere Förderer und Spender

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und finanzieren uns nahezu ausschließlich aus Eintrittsgeldern zu unseren Konzerten und den Beiträgen unserer Mitglieder. Unsere Gemeinnützigkeit wurde festgestellt vom Finanzamt Halle (Saale) zur Steuernummer 110/142/47019.

Folgende Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen haben uns bei der Verwirklichung unserer Projekte und bei der Arbeit mit dem Orchester durch Spenden, Leihgaben und ehrenamtliche Mithilfe unterstützt bzw. unterstützen uns auch weiterhin, wofür wir ihnen an dieser Stelle noch einmal von ganzem Herzen danken:

Privatpersonen:

Christian Meinel, Karsten Reinhardt, Dr. Inge Reinhardt, Kerstin Haase, Dr. Roman Dörfler, Henry Ventur, Bert-Morten Arnicke, Detlef Schmidt, Silke Neutag, Jan Börstler, Daniel Galus, Nicole Recha, Jens Rößler, Yvonne Wojahn, Regine Liebert

Unternehmen/Einrichtungen:

Landesgymnasium Europaschule Latina "August-Hermann-Francke", S-Direkt Marketing GmbH & Co.KG Halle, Franckesche Stiftungen zu Halle, Institut für Musik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Dussmann Service Deutschland GmbH, Stadt Halle (Saale) - Geschäftsbereich Kultur, "Objekt 5" Halle, Evangelisch Reformierte Domgemeinde Halle, St. Stephani Gemeinde Aschersleben


So können auch Sie uns unterstützen:

Auch Sie können Teil unseres Orchesters sein, indem Sie entweder als Ehemaliger der Latina / der Spezialschule für Musik aktiv im Orchester mitspielen oder als Förderer die Arbeit des gemeinnützigen Orchestervereins unterstützen oder aber - und das wünschen wir uns wirklich sehr – regelmäßige Besucher unserer Konzerte werden.


Auszug aus der Satzung


§ 1 Allgemeines
(1) Der Verein führt den Namen »Symphonia Alumnorum Latinae«.
(2) Sitz des Vereins ist Halle (Saale).
(3) Das Vereinsjahr umfasst das Kalenderjahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt nach Maßgabe von § 3 Abs 1 dieser Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegüLnstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur.
(5) Vereinsämter sind Ehrenämter. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden...

§ 3 Zweck
(1) Der Verein fördert die Volksbildung und die Kunst- und Kulturpflege durch Orchesterarbeit und damit zugleich das öffentliche Musikleben in Sachsen-Anhalt und außerhalb.
(2) Zur Durchführung des Ziels wird ein spielfähiges Orchester überwiegend aus Absolventen / Ehemaligen des Musikzweiges Instrumentalausbildung der Latina AHF in Halle gebildet, das mit regelmäßigen Probenworkshops und Konzerten dem Vereinszweck dient.

§ 4 Mitglieder
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und jede juristische Person werden.
(2) Zur Gestaltung der Arbeit können Gäste und Aushilfen hinzugezogen werden.
(3) Dem Verein können neben Musikern auch Personen angehören, die das Vereinsziel durch nicht musikalische Arbeit unterstützen.
(4) Der Verein ist in seinem Bestand vom Wechsel seiner einzelnen Mitglieder unabhängig.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Über den Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
(2) Ein Interessent muss einen schriftlichen Antrag stellen.
(3) Mit Annahme der Mitgliedschaft erkennt das neue Mitglied die Vereinssatzung an.
(4) Gründe für die Ablehnung eines Bewerbers brauchen nicht genannt zu werden...

§ 16 Inkrafttreten
Die Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 02.06.2012 beschlossen und in Kraft gesetzt und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.08.2012 geändert und ergänzt.